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(Stand 01.01.2020)

Teilnahmebedingungen für Ausbildungsangebote und Veranstaltungen der DLRG Ortsgruppe Stadt Neuss e.V.

Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle von der DLRG Ortsgruppe Stadt Neuss und DLRG Jugend Stadt Neuss durchgeführten Ausbildungen, Kurse, Seminare, Lehrgänge und Veranstaltungen, soweit in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist. Durch die Anmeldung erkennen die Teilnehmenden bzw. deren gesetzliche Vertreter diese Bedingungen ausdrücklich an.

§1 Anmeldevorgang
(1)  Die Anmeldung von Teilnehmern erfolgt über die Internetseite der DLRG Ortsgruppe Stadt Neuss e.V.. Dazu füllt der Teilnehmer oder das Organ die mit einem * gekennzeichneten Felder des Onlineformulars für die Anmeldung vor dem auf der Internetseite angegebenen Meldeschluss vollständig und wahrheitsgemäß aus. Anschließend bestätigt der Teilnehmer oder das Organ die Anmeldung durch einen Klick auf den "Anmelden"-Button. 
(2)  Anschließend wird an die in der Onlineanmeldung angegebene Email- Adresse eine Email mit einem von dem Teilnehmer zu bestätigenden Link (der "Link") versandt. Unter dem Link kann der Teilnehmer seine Anmeldedaten einsehen, ändern und bei Bedarf von seinem Recht zur Absage der Teilnahme gemäß nachfolgendem § 2 (1) TBG Gebrauch machen. 
(3)  Ein Vertrag über die Teilnahme am Lehrgang kommt erst zustande, wenn die vom Teilnehmer bestätigte Anmeldung von der DLRG Ortsgruppe Stadt Neuss e.V. schriftlich (Email genügt) bestätigt wurde. Mit der Bestätigung bestätigt die DLRG Ortsgruppe Stadt Neuss e.V. den Lehrgangstermin.
(4)  Anmeldungen, die nach Ablauf der für den jeweiligen Lehrgang relevanten Meldefrist eingehen, werden nicht bestätigt. Ferner werden Lehrgänge grundsätzlich erst ab einer Teilnehmerzahl von 10 Personen durchgeführt. Bei Teilnehmerzahlen unter 10 Teilnehmern entscheidet die zuständige Leitung Ausbildung bzw. Leitung Einsatz nach Rücksprache mit den Referenten, ob der Lehrgang trotzdem stattfindet. Lehrgangsabsagen werden an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse gesendet.

§2 Absage der Teilnahme am Lehrgang, Lehrgangsabsage und Lehrgangsgebühren
(1)  Jeder Teilnehmer kann seine Teilnahme am Lehrgang bis zum Meldeschluss kostenfrei absagen. Die Absage ist rechtzeitig erfolgt, wenn der Teilnehmer diesem der DLRG Ortsgruppe Stadt Neuss e.V. bis zum letzten Tag der Anmeldefrist unter Verwendung des Links über die Internetseite mitgeteilt hat. Werden Teilnehmer von einem Organ angemeldet, kann dieses Organ auch die Teilnahme eines oder aller von ihm angemeldeten Mitglieder gleichermaßen absagen. 
(2)  Die DLRG Ortsgruppe Stadt Neuss e.V. teilt dem Teilnehmer bzw. dem Organ schriftlich (per Email) an die in der Anmeldung angegebene Email-Adresse(n) unmittelbar nach dem Meldeschluss mit, ob der Lehrgang stattfindet. Findet der Lehrgang nicht statt, stellt die entsprechende Mitteilung der DLRG Ortsgruppe Stadt Neuss e.V. zugleich die Kündigung des Lehrgangsvertrages dar. 
(3)  Geht die Absage des Teilnehmers oder der Gliederung der DLRG Ortsgruppe Stadt Neuss e.V. erst nach dem letzten Tag der Anmeldefrist zu oder bleibt ein Teilnehmer einem Lehrgang unentschuldigt fern, werden die Lehrgangsgebühren in voller Höhe fällig und in Rechnung gestellt.

§3 Zum ersten Lehrgangstermin von jedem Teilnehmer mitzubringende Unterlagen
Jeder Teilnehmer hat dem (Haupt-)Referenten zu Beginn des (ersten) Lehrgangstermins folgende Unterlagen zu übergeben: 
Einverständnis der Sorgeberechtigten zur Teilnahme am Lehrgang (bei minderjährigen Teilnehmern); Schriftliche Bestätigung der in der Lehrgangsbeschreibung enthaltenen Voraussetzungen sowie gegebenenfalls zum Nachweis gemäß Lehrgangsbeschreibung erforderliche Unterlagen; 
Sofern ein Lehrgang die Befürwortung der zuständigen Gliederung voraussetzt, ist das Formular „Lehrgangsbefürwortung“ ausgefüllt zu übergeben.

§4 Haftungsbegrenzung
In Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die DLRG Ortsgruppe Stadt Neuss e.V. nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die OG in demselben Umfang. Im Übrigen ist eine Haftung der OG ausgeschlossen.

§ 5 Selbstverpflegung
Sofern sich aus der auf der Internetseite abrufbaren Lehrgangsbeschreibung nichts anderes ergibt, herrscht auf den Lehrgängen Selbstverpflegung. Kosten hierfür werden von der DLRG Ortsgruppe Stadt Neuss e.V. - sofern nicht schriftlich anders angekündigt - weder gestellt, noch finanziert oder erstattet.

§ 6 Fahrtkosten
Fahrtkosten und Kosten für die Unterkunft werden - sofern nichts anderes aus der Ausschreibung hervorgeht - von der DLRG Ortsgruppe Stadt Neuss e.V. nicht erstattet.

§ 7 Fotofreigabe und Datenschutz
(1) Während der Lehrgänge können Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden, auf denen u.a. die Teilnehmer zu sehen sind. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der DLRG in den Medien. Mit der Unterzeichnung dieser AGB erklärt sich jeder Teilnehmer mit der Anfertigung, Verarbeitung und Nutzung derartiger Foto- und Filmaufnahmen durch die DLRG einverstanden. Weder von dem Fotografen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden. 
(2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die DLRG Ortsgruppe Stadt Neuss e.V. die zur Durchführung des Lehrgangs erforderlichen personenbezogenen Daten speichert, verarbeitet und nutzt. Sobald die Daten nicht mehr benötigt werden oder auf jederzeit möglichen Widerruf des Einverständnisses durch den Teilnehmer oder durch die anmeldende Gliederung wird die DLRG Ortsgruppe Stadt Neuss e.V. sämtliche personenbezogenen Daten des jeweiligen Teilnehmers löschen.

 

Datenschutzhinweise nach Art. 13 DSGVO

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